EWärmeG - Bauplanung Wächter

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EWärmeG

EIN WICHTIGER BAUSTEIN FÜR DIE ENERGIEWENDE IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)                                          zurück zu Aktuelles

Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg. Davon entfallen über 90 % auf bestehende Gebäude. Fossile Energieträger werden knapper, teurer und ihre Nutzung ist eine wesentliche Ursache des Klimawandels. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie als Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden haben, wie Sie die Anforderungen des Gesetzes umsetzen und wo Sie sich beraten lassen können.

Erfüllungsoptionen für Wohngebäude
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWäemeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Ab 1. Juli 2015 gilt die neue Fassung des Gesetzes. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird.

Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, d. h. Sie können aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.

Das EWärmeG unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wohngebäude dienen überwiegend, also zu mehr als 50 % dem Wohnen. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist das Gesetz für die Gebäudeart anzuwenden, welche flächenanteilig überwiegt.

Das Gesetz erlaubt an vielen Stellen, bestehende Komponenten anzurechnen: Beispielsweise bestehende Solar- und Photovoltaikanlagen oder eine sehr gute Wärmedämmung. Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.

Die einzelnen Optionen:
Einsatz erneuerbarer Energien :
  • Solarthermie
  • Holzzentralheizung
  • Wärmepumpe
  • Einzelraumfeuerung
  • Biogas und Bioöl

Baulicher Wärmeschutz (Dämmung)
  • Dach/oberste Geschossdecke 
  • Außenwände 
  • Kellerdecke 
  • oder gesamte Gebäudehülle (H'T)

Sonstige Ersatzmaßnahmen
Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage
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