SiGeKo "Ausführung"
Während der Bauphase zurück zu SiGeKo weiter zu Nach Fertigstellung
- Baustellenbegehungen
- Einschreiten bei Gefahr
- Einweisung der beteiligten Firmen
- Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Planes
- Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes
- Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
- Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Sicherheitsmängeln
- Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Dokumentation von festgestellten Sicherheitsmängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle